Bauproduktenverordnung
Mit Brandschutzkabeln auf der sicheren Seite
Ab dem 1. Juli 2017 müssen Energiekabel, Steuer- und Kontrollkabel sowie Kommunikationskabel, die für eine dauerhafte Verlegung in Bauwerke vorgesehen sind, gemäß der harmonisierten europäischen Norm hEN 50575 produziert bzw. bewertet und mit einem CE-Kennzeichen gemäß der Bauproduktenverordnung EU 305/2011 versehen sein.
Für Kabel und Leitungen, die unter die Bauproduktenverordnung fallen, muss ab dem 01.07.2017 eine Leistungserklärung (DoP = Declaration of Performance) bereitgestellt werden.
Mit der Leistungserklärung wird die Konformität des Bauproduktes mit den angegebenen Brandeigenschaften deklariert.
Wir bieten Ihnen in diesem Bereich über eine Download-Funktion die Leistungserklärungen von KERPEN DATACOM Kabeln und Leitungen an, die als Bauprodukte verwendet werden können.